ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DER RADA ARMATUREN GmbH

 

(NUR FÜR DEN GESCHÄFTSVERKEHR MIT KAUFLEUTEN) Stand: April 2018 Unsere nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart worden ist, für alle unsere Lieferungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers binden uns nicht.

 

1. Allgemeines

Abbildungen in unseren Katalogen, Prospekten, Anzeigen etc. sowie alle Gewichtsangaben und Maße in Angeboten und Zeichnungen sind annähernd und werden nicht zugesichert. Handelsübliche Abweichungen der gelieferten Ware von solchen Angaben bleiben vorbehalten. Dasselbe gilt für Änderungen in Konstruktion und Ausführung.

 

2. Anti-Korruption

Die Vertragsparteien sollen Ihre Pflichten aus diesem Vertrag gemäß den geltenden Gesetzen erfüllen. Die Vertragsparteien verpflichten sich dazu, sich an die geltenden amerikanischen, deutschen und lokalen Anti-Korruptionsgesetze zu halten und nicht gegen diese zu verstoßen. Die Vertragsparteien werden keinerlei Zahlungen oder Angebote machen oder annehmen, die in irgendeiner Art direkt oder indirekt in Bezug mit irgendwelchen Personen stehen, insbesondere dann nicht, wenn es sich um Regierungsmitarbeiter, Regierungsbeamte, Angestellte von staatlichen Behörden oder Unternehmen, Repräsentanten oder Kandidaten politischer Parteien handelt die einer der Vertragsparteien einen unternehmerischen Vorteil verschaffen könnten. 

 

3. Angebote

Unsere Angebote erfolgen kostenlos, sie sind bis zur Annahme des Bestellers freibleibend.

 

4.Aufträge

Aufträge werden für uns erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.

 

5. Preise

Von uns angegebene Preise sind freibleibend. Sie verstehen sich ab Lager Dreieich einschließlich Verpackung. Wir berechnen die jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preise, wenn zwischen Vertragsschluß und Lieferung ein Zeitraum von mehr als 6 Wochen liegt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet.

 

6. Lieferfristen

Die Lieferfristen beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung. Haben wir die Lieferfristen schuldhaft nicht eingehalten, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat und diese Nachfrist fruchtlos verstrichen ist, oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Falle leichter Fahrlässigkeit des Verwenders ist ein Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt. Können wir die Lieferfristen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt nicht einhalten, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Besteller erwachsen daraus keinerlei Ansprüche. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

 

7. Versand

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Die Kosten der Versendung werden von uns getragen, es sei denn, es handelt sich um die Lieferung von Ware mit einem Rechnungsnettowert von weniger als EUR 500,-. Die Kosten der Versendung werden in vollem Umfang vom Besteller getragen, falls der Versand auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers nicht mit einer Spedition oder durch Paketdienst erfolgt.

 

8. Gewährleistung

Wenn sich ein Mangel der Ware bereits bei Lieferung zeigt, ist der Besteller verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware, schriftlich oder fernschriftlich den Mangel anzuzeigen. Der Besteller ist ferner verpflichtet, die beanstandete Ware unverzüglich zurück zusenden Bei Mängeln der gelieferten Ware sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Der Besteller ist berechtigt, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Eigenschaften der gelieferten Waren gelten nur dann als zugesichert, wenn sie in den Vertragsunterlagen ausdrücklich als „zugesicherte Eigenschaften“ bezeichnet werden. In jedem Fall ist die Haftung für außerhalb der Zusicherung liegende Mangelfolgeschäden ausgeschlossen. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, falls die Mängel der gelieferten Ware auf ungeeigneter oder unsachgemäßer Behandlung oder Verwendung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme, natürlicher Abnutzung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe, unüblicher Betriebsbedingungen, mangelhaften Bauarbeiten oder chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen beruhen, die wir nicht zu vertreten haben. Das gleiche gilt, falls Mängel daher rühren, dass (1) unsere Anleitungen für Montage und Unterhalt der gelieferten Waren nicht in vollem Umfang beachtet oder Reparaturen oder sonstige Änderungen durch den Besitzer oder einen Dritten ohne unsere schriftliche Einwilligung vorgenommen worden sind, oder (2) die an der gelieferten Ware aufgetretenen Mängel auf die Beschaffenheit des Wassers zurück zu führen sind und die gelieferte Ware nicht entsprechend unseren Anleitungen gewartet worden ist. Der Gewährleistungsausschluß bezieht sich nicht auf solche Mängel, die nachweislich bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs der Ware vorhanden waren. Der Besteller ist nicht berechtigt, aufgrund einer mangelhaften Teillieferung irgendwelche Rechte bezüglich der übrigen Teillieferung geltend zu machen. Dies gilt nicht bei Teilverzug oder Teilunmöglichkeit. Für Fertigprodukte gilt die gesetzliche Gewährleistung für die Dauer von 2 Jahren, für Ersatzteile von 1 Jahr ab dem Kaufdatum.

 

9. Haftung

Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für das schuldhafte Handeln unserer Organe, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei nur leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

 

10. Rücksendungen

Rücksendungen werden grundsätzlich nur nach schriftlicher Zusage aus unserem Hause akzeptiert. Die Ware muss originalverpackt und unbeschädigt sein. Ware die älter als sechs Monate ist, ist von der Rückgabe ausgeschlossen. 20% des Nettowarenwertes werden als Rücknahmekosten berechnet. Fertigungsware ist generell von der Rücknahme ausgeschlossen.

 

11. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto Kasse. Skontogewährung setzt die Erfüllung sämtlicher fälliger Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen voraus. Servicerechnungen sind Handwerkerrechnungen, nicht skontierbar und sofort fällig. Die Annahme von Wechseln ist ausgeschlossen. Die Annahme von Schecks behalten wir uns vor. Bei Schecks gilt die Zahlung erst mit der Einlösung als geleistet. Die Kosten der Diskontierung und Einziehung trägt der Besteller. Für die Rechtzeitigkeit des Protests haften wir nicht. Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers und einer dadurch hervorgerufenen Gefährdung der Gegenleistung, sind wir berechtigt, bis zur Zahlung des gesamten noch ausstehenden Kaufpreises in bar unsere Leistungen zu verweigern. Dem Besteller steht ein Zurückbehaltungsrecht an den von uns gelieferten Waren nicht zu, es sei denn, der Gegenanspruch aus diesem Vertragsverhältnis ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Er kann mit Gegenforderungen, die von uns nicht schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind, nicht aufrechnen. Der Besteller kann seine vertraglichen Rechte ohne unsere Zustimmung nicht auf Dritte übertragen.

 

12. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer jetzt oder künftig zustehenden Ansprüche vor. Der Besteller tritt bereits hiermit im voraus sämtliche Forderungen an uns ab, die ihm, gleich aus welchen Rechtsgründen, im Zusammenhang mit der Veräußerung oder Verarbeitung von oder Verfügung über Vorbehaltsware erwachsen.

Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Sachen zu einem Gesamtpreis verkauft, so beschränkt sich die Abtretung auf den Rechnungswert der Vorbehaltsware einschließlich Mehrwertsteuer. Versicherungs- und Schadensersatzansprüche, die der Besteller wegen Verlusten oder Schäden an Vorbehaltsware erwirbt, werden vom Besteller bereits hiermit an uns abgetreten. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderungen so lange berechtigt, als er sich uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug befindet. Übersteigt der Wert des uns zur Sicherung dienenden, unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstandes oder der an uns abgetretenen Forderungen unsere Gesamtforderung um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

 

13. Verschiedenes

Für die vorstehenden Bedingungen und die bei Vertragsabschluß zusätzlich getroffenen schriftlichen Vereinbarungen spricht die Vermutung der Vollständigkeit. Sie ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen.

Sollte eine Bestimmung der vorstehenden Bedingungen oder der bei Vertragsabschluß zusätzlich getroffenen schriftlichen Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so soll dies die Gültigkeit der vertraglichen Vereinbarungen im Übrigen nicht berühren. Änderungen und Ergänzungen der vorstehenden Bedingungen und der bei Vertragsabschluß zusätzlich getroffenen schriftlichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Frankfurt am Main oder der Sitz oder Wohnsitz des Bestellers.